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Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ultimo Verlag GmbH, Münster

  1. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf die vereinbarte Weise nicht auszuführen ist.
  2. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden u.U. als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige"oder "Public Relation" deutlich kenntlich gemacht.
  3. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Prospektaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Prospektaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters des Prospekts und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen bzw. -beilagen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Prospekte ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
  5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder den Prospekt zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
  6. Korrekturabzüge werden nur nach vorheriger Vereinbarung geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  7. Kosten für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Zusätzliche Bedingungen des Ultimo Verlages

  1. a) Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wendet der Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sich aufgrund presserechtlicher und sonstiger Vorschriften aus dem Inhalt der Anzeige in Text und Bild bzw. des Prospektes ergeben könnten. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
  2. b) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 12 Stunden vor Anzeigenschluss dem Verlag zugegangen sein.
  3. c) Telefonische Annahme von Anzeigentexten geschieht nur auf Wunsch und Gefahr des Auftraggebers. Auch für Fehler durch schlecht geschriebene Manuskripte oder telefonisch veranlasste Änderungen kann nicht gehaftet werden, ebenso wenig berechtigen Wiedergabefehler bei zu spät (nach Anzeigenschluss) eingereichten (Korrektur-)Manuskripten den Auftraggeber zu Rechnungskürzungen.
  4. d) Wird die Auslieferung einzelner Ausgaben durch Umstände, die der Verlag nicht zu vertreten hat, verzögert, erwachsen dem Auftraggeber daraus keine Ersatzansprüche. Im Übrigen ist der Verlag in diesen Fällen von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz entbunden.
  5. e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Schaltung, spätestens 8 Tage nach Erscheinen der Anzeige schriftlich auf den Fehler hinweist.
  6. f) Vorschriften für Platzierung sind nur bindend, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt werden.
  7. g) Wird ein Anzeigen-Jahres-Abschluss aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten (Rabattnachbelastung). Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  8. h) Zahlt der Auftraggeber eine Anzeige auf die 3. Mahnung - innerhalb der hierin gesetzten Frist - nicht, ist der Verlag berechtigt, den gesamten Auftrag zu stornieren.
  9. i) Wird eine Forderung unter Inanspruchnahme des Gerichts geltend gemacht, so ist der Verlag berechtigt, den gesamten, auf diese Forderung gewährten, Nachlass zurückzuverlangen.
  10. j) Wird ein Anzeigen-Jahres-Abschluss aus Gründen nicht erfüllt, die der Auftraggeber zu vertreten hat - so auch bei der von ihm zu vertretenden fristlosen Kündigung durch den Verlag - ist der Verlag zu einer Rabattnachbelastung berechtigt.
  11. k) Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

Ultimo Verlag GmbH, 1.1.2009